Entwicklungsrichtplan Bahnhofgebiet Turgi; Behördenverbindliche Festsetzung
Nachdem die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Turgi in Rechtskraft erwachsen ist, hat der Gemeinderat nun den Entwicklungsrichtplan des Bahnhofgebiets Turgi behördenverbindlich festgesetzt.
Das Bahnhofgebiet in Turgi wurde im kantonalen Richtplan als Wohnschwerpunkt festgelegt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Fläche von 2.1 ha im Gebiet Weichlen südlich des Bahnhofs als Siedungsgebiet ausgeschieden und kann zu einem späteren Zeitpunkt in die Bauzone überführt werden.
Um die raumplanerischen Leitplanken und die wegweisenden Grundlagen für die langfristige Weiterentwicklung des Bahnhofgebietes Turgi festzulegen, wurde parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland für das Gebiet ein Entwicklungsrichtplan erarbeitet. Er ist behörden- und nicht grundeigentümerverbindlich.
Während der Zeit vom 27. September bis am 9. November 2021 fand die öffentliche Mitwirkung zum Entwicklungsrichtplan des Bahnhofgebiets Turgi statt. Insgesamt wurden 13 Mitwirkungsbeiträge eingereicht, die rund 80 Anträge umfassten, woraus eine breite Vielfalt mit Anliegen aus unterschiedlichen Themenfeldern hervorging. Die durchwegs konstruktiven Beiträge enthielten eine differenzierte, in vielen Bereichen kritische, aber auch positiv würdigende Auseinandersetzung mit den aufgelegten Unterlagen. Mit den Fachplanern wurden alle Eingaben intensiv besprochen und in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst und beantwortet.
Entwicklungsrichtplan
Erläuterungsbericht
Richtlinien
Auswertung Mitwirkungseingaben ERP