In diesen Tagen werden die Unterlagen für die eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 in die Turgemer Haushaltungen verteilt.

In diesem Zusammenhang ruft das Wahlbüro die Vorgaben für die briefliche Stimmabgabe in Erinnerung:

• Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
• Der Stimmzettel muss im amtlichen Stimmzettelkuvert verschlossen werden.
• Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet sein.
• Stimmrechtsausweis und Stimmzettelkuvert müssen im amtlichen Antwortkuvert zurückgesandt werden.

Sie können das Antwortkuvert in den Gemeindebriefkasten werfen oder per Post schicken. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahltag zu erfolgen. Anstelle der brieflichen Stimmabgabe ist auch die persönliche Stimmabgabe an der Urne möglich. Das Wahlbüro der Gemeinde Turgi ist am Wahlsonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr beim Kindergarten Allmend und beim Gemeindehaus geöffnet