Das Inventuramt ist zuständig für die Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff des Steuergesetzes des Kantons Aargau.)

Für die Ausstellung einer Erbbescheinigung ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig (Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden). Das Bestellformular finden Sie im Online-Schalter.

Für unser Inventuramt ist die Stadt Baden zuständig. 

Name Funktion Telefon
Susanna Peter Leiterin Inventuramt 056 200 82 03