Persönliche Stimmabgabe
Abstimmungslokale:
Gemeindehaus
Doppelkindergarten "Allmend"
Stellvertretung unter Ehegatten
Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei eienr Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
Die briefliche abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen, dh. jeweils bis Sonntag 9.00 Uhr.
Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtlich Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Wer brieflich abstimmen will
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis
- muss die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben
- legt das Stimmkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert
- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu
Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Die Stimmzettel sollten weder zertrennt noch gefaltet werden. Sie erleichtern damit die Arbeit der Stimmenzähler.