Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde Turgi unterstützt Familen finanziell für die familien- und schulergänzende Betreuung von Kindern bis Ende Primarschule. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen.

Mit den familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungsleistungen sollen die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Die Höhe der Subvention ist abhängig vom Einkommen und Erwerbspensum.

Wie gehen Sie vor, um Unterstützungsleistungen zu erhalten?

  1. Suchen Sie einen Betreuungsplatz Ihrer Wahl. Lassen Sie sich den Betreuungsplatz von der Kindertagesstätte, der Tageselternvermittlungsstelle oder den schulergänzenden Betreuungsangeboten mit dem Formular der Gemeinde Turgi bestätigen.
     
  2. Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Betreuungsbestätigung an die Gemeinde Turgi, Abteilung Finanzen, Schulhausstrasse 8, 5300 Turgi. Die Gemeinde prüft die Angaben zum Erwerbspensum und zum Einkommen. Auf Grundlage der Angaben im Antragsformular sowie der Daten der Steuerverwaltung wird der Anspruch auf Subventionen berechnet. Die Gemeinde teilt Ihnen schriftlich mit, in welcher Höhe Ihnen Unterstützungsleistungen zugesprochen werden.
     
  3. Die Betreuungsinstitution stellt Ihnen monatlich den Elternbeitrag für die Betreuung in Rechnung, den Sie bezahlen. Bei Anspruch auf familien- und schulergänzende Betreuungsleistungen, zahlt Ihnen die Gemeinde Turgi nach Vorweisen der Rechnungskopie und des Zahlungsnachweises monatlich den entsprechenden Betrag aus.
     

Die Formulare werden Ihnen im Online-Schalter zur Verfügung gestellt.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns unter 056 201 70 20 oder finanzen(at)turgi.ch.